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   OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96   

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https://dejure.org/1996,3485
OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96 (https://dejure.org/1996,3485)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.11.1996 - 4 M 4787/96 (https://dejure.org/1996,3485)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. November 1996 - 4 M 4787/96 (https://dejure.org/1996,3485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 24 SGB VIII; § 26 SGB VIII; § 29 SGB VIII
    Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte; Verpflichteter; Besondere soziale Situation; Reihenfolge der Zuteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte; Verpflichteter; Besondere soziale Situation; Reihenfolge der Zuteilung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17

    Anspruch auf Kitaplatz

    Die Gemeinde wird nicht nur zur verwaltungstechnischen Abwicklung herangezogen (vgl. dazu OVG Lüneburg, FEVS 47, 248), sondern ist Entscheidungsträgerin und ihr Bürgermeister als Behörde ist damit im Sinne von § 8 Abs. 1 und 2 VwGG Bbg passiv legitimiert." (Rn. 6 ff. bei juris).

    Ihr Hinweis auf die Entscheidungen des OVG Lüneburg (Beschlüsse vom 22. Dezember 2008 - 54 ME 326/08 -, vom 27. November 1996 - 4 M 4787/96 und vom 9. Dezember 205 4 ME 422/05 -) geht fehl.

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06

    Rechtmäßigkeit einer Leistungsvereinbarung zur Durchführung ambulanter

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist mit einer nach § 69 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 13 AGKJHG geschlossenen Vereinbarung eine Verlagerung von Kompetenzen (Delegation) nicht verbunden, sondern es handelt sich lediglich um eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248; Urt. v. 25.2.1998 - 4 L 2781/96 - Urt. v. 13.2.2002 - 4 LB 850/01 -, FEVS 54, 516).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 4 ME 326/08

    Bestimmung des Klagegegners bei Geltendmachung eines Anspruches eines Kindes auf

    Aus diesen Regelungen geht eindeutig hervor, dass nur eine Beteiligung der Gemeinden an der verwaltungsmäßigen Durchführung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ermöglicht werden soll, während die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben und damit auch die Zuständigkeit beim Landkreis als örtlichem Träger der Jugendhilfe verbleibt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248).
  • VG Lüneburg, 20.12.2005 - 4 B 50/05

    Berufsausübungsfreiheit; Hilfe zur Erziehung; Hilfeempfänger; Jugendhilfe;

    § 13 Abs. 1 AG KJHG ermöglicht keine Verlagerung von Aufgaben des Landkreises nach dem SGB VIII auf die Gemeinden sondern nur ihre Beteiligung an der verwaltungstechnischen Durchführung (NdsOVG, Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 - FEVS 47, 248).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02

    Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Vormittagsgruppe; Verpflichtung zur

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt, dass der Antragsteller mit Vollendung seines dritten Lebensjahres, also mit Ablauf des 15.10.2002, die persönlichen Voraussetzungen für diesen Anspruch erfüllt und ihm ein solcher gegen den Antragsgegner (Beschluss des Senats vom 27.11.1996 - 4 M 4787/96 - FEVS 47, 248) durchsetzbarer Anspruch dem Grunde nach zusteht.

    Dementsprechend gewährt § 12 Abs. 3 Satz 1 Nds.KiTaG einen Anspruch auf Prüfung und Berücksichtigung der besonderen sozialen Situation der Familie (Klüge/David, Gesetz über die Tageseinrichtungen in Niedersachsen, Kommentar, 3. Auflage, § 5 Nr. 9; ebenso Beschluss des Senats vom 27.11.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung;

    Der Anspruch des Trägers der freien Jugenhilfe auf Förderung der von ihm betriebenen Kindertagesstätte ist gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nicht gegen die (Samt-)Gemeinde zu richten, die im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnimmt (Fortf. d. Rspr. d. Sen. in d. Beschl. vom 27.11.1996 - 4 M 4787/96 - NdsVBl 1997, 60 = FEVS 47, 248).

    Eine Verlagerung von Aufgaben des Antragsgegners zu 1) als Träger der Jugendhilfe auf die kreisgehörigen Samtgemeinden und Gemeinden ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27. Nov. 1996 - 4 M 4787/96 -, Nds. VBl. 1997, 60 = FEVS 47, 248) nicht zulässig, sondern nur eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklungen der Aufgaben eines Landkreises auf eine Samtgemeinde.

  • VG Göttingen, 21.08.1998 - 2 B 2297/98

    Vorläufige Aufnahme in eine Vormittagsgruppe der Kindergärten; Trägerschaft von

    Wie das OVG Lüneburg am 27.11.1996 - 4 M 4787/96 - (vgl. S. 15 i.V.m. S. 6 des Beschlußabdrucks) bereits entschieden hat, ist die Aufnahme eines 24. Kindes in einem Kindergarten, der für eine Größe von 23 Kindern konzipiert ist, dann jedenfalls nicht unzumutbar, wenn jahrelang in eine Gruppe 25 Kindern aufgenommen wurden.
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 12 ME 422/05

    Anspruch; Aufnahme; Behinderter; Behinderung; Besuch; Betreuung; Einrichtung;

    Denn sie setzt sich nicht mit der vom Verwaltungsgericht vertretenen und in der Sache zutreffenden Auffassung auseinander, dass die Antragsgegnerin zu 1) in bezug auf die Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz nicht passivlegitimiert ist (vgl. auch Beschluss des 4. Senats des Gerichts vom 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2006 - 6 S 2.06

    Passivlegitimation, Gemeinde, Landkreis, Aufgabenübertragung, Tagespflege,

    Die Gemeinde wird nicht nur zur verwaltungstechnischen Abwicklung herangezogen (vgl. dazu OVG Lüneburg, FEVS 47, 248), sondern ist Entscheidungsträgerin und ihr Bürgermeister als Behörde ist damit im Sinne von § 8 Abs. 1 und 2 VwGG Bbg passiv legitimiert.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01

    Anpassung; Aufwendungsersatz; Beitrag; Delegation; Gemeinde; Jugendhilfe;

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass mit einer nach § 69 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 13 Nds. AGKJHG geschlossenen Vereinbarung eine Verlagerung von Kompetenzen (Delegation) nicht verbunden , sondern lediglich eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Landkreises gemeint ist (Beschl. v. 27.11.1996, 4 M 4787/96, Nds.VBl. 1997 S. 60 = FEVS 47, 248; Urt. v. 25.2.1998, 4 L 2781/96, V.n.b.).
  • VG Hannover, 17.07.2013 - 3 B 4548/13

    Aufnahmealter; Gleichbehandlung; Kindergarten; Kindergartenplatz;

  • VG Hannover, 26.11.2002 - 7 B 5435/02

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Kindergartenplatz; Nachmittagsplatz; ortsnah;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1999 - 16 B 1677/99

    Möglichkeit der Herleitung von eigenen Rechten von Kindern aus einem zwischen

  • OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98

    Kindergartenförderung; Jugendhilfe; Kindergartenplatz

  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 2781/96

    Teilnahmebeiträge in Kindertagesstätte;; Gesamtverantwortung; Jugendhilfe,

  • OVG Niedersachsen, 06.07.1999 - 4 M 2568/99

    Betriebskostenzuschuss für eine Kindertagesstätte; Bedarfsplan; Förderung;

  • VG Göttingen, 30.09.2004 - 4 B 116/04

    Auswahlkriterium; Betreuungsplatz; Gerichtskosten; Gleichbehandlung;

  • VG Braunschweig, 22.01.2004 - 3 A 366/02

    Bedarf; freier Träger; Förderungsermessen; Gleichbehandlung; Jugendhilfe;

  • VG Oldenburg, 07.10.2004 - 13 B 3474/04

    Anspruch auf Zuweisung eines Kindergartens in der Nachbargemeinde

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